Müllentsorgungsgebühr

Ab 01.01.2023 werden folgende Gebühren für die Bewirtschaftung der Hausabfälle sowie für die Sammlung und Verwertung der Bioabfälle angewandt:

Hausabfälle - Grundgebühr für Haushalte, Gemeinschaften, Zweitwohnungen und ähnliche Nutzungen:

PersonPreis
1 Person12,00€
2 Personen22,00€
3 Personen
30,00€
4 Personen39,00€

Hausabfälle - Mengenabhängige Gebühr lt. den tatsächlichen Entleerungen (0,05 € pro Liter):

LiterPreis
30 Liter1,50€
40 Liter2,00€
80 Liter4,00€
120 Liter6,00€
240 Liter12,00€
1.100 Liter55,00€

Pro Person wird eine Mindestanzahl von 180 Abfalllitern angewandt.

Hausabfälle - Sonderermäßigung:

30% Tarifermäßigung für Wohneinheiten, in denen Pflegefälle untergebracht sind (mit nachgewiesenem höheren Müllaufkommen). 

Biomüll - Jahresgebühr für Haushalte, Gemeinschaften, Zweitwohnungen und ähnliche Nutzungen:

PersonPreis
1 Person16,10€
2 Personen24,20€
3 Personen30,80€
4 und mehr Personen36,30€

Hausabfälle und Biomüll - Andere Kategorien:

Die Gebühren für öffentliche Körperschaften, Schulen, Kindergärten, Altersheim, Gasthöfe, Pensionen, Hotels, Handwerk, Industrie, Handel, Zimmervermietung und Urlaub auf dem Bauernhof u.ä. finden Sie hier:

Beschluss_Nr._243_2022_Festsetzung_der_Müllgebühren_2023.pdf (0.47 MB)


Gebühren für die Bewirtschaftung der Hausabfälle sowie für die Sammlung und Verwertung der Bioabfälle Jahr 2022

Beschluss Nr. 279 vom 22.12.2021

siehe Dienst im Bürgernetz

Zuständig

Formulare

DEU