Gewährung von Beiträgen - Termin 28. Februar 2024

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Das Regionalgesetz Nr. 13 vom 31.07.1993 und die diesbezügliche Gemeindeverordnung, genehmigt mit Ratsbeschluss Nr. 76 vom 12.12.2007 und Nr. 15 vom 18.04.2013, regeln die Gewährung von Beiträgen und Beihilfen an Körperschaften und Private.

Wer finanzielle Beihilfen beantragt, muss an die Gemeinde ein schriftliches begründetes Ansuchen mit Angabe des beantragten Beitrages richten.

Dem Ansuchen müssen folgende Dokumente beigelegt werden:

  • wenn es sich um Beihilfen für die ordentliche Tätigkeit handelt: Tätigkeitsbericht und Rechnungsabschluss des Vorjahres; Tätigkeitsprogramm und Finanzierungsplan des Beitragsjahres; 
  • wenn es sich um Beihilfen für Initiativen oder Tätigkeiten außerordentlicher Natur handelt: Kostenvoranschlag und Finanzierungsplan;
  • wenn es sich um Veranstaltungen, Initiativen oder Projekte handelt, die im Interesse der örtlichen Gemeinschaft liegen: Programm mit Angabe des Zeitpunktes und des Ortes der Veranstaltung; Kostenvoranschlag mit Finanzierungsplan.

Einreichtermin: Dienstag, 28. Februar 2024

zu den Ansuchen

13.02.2024

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