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Home > Bürgerservice > Aktuelles > News > Gewährung von Beiträgen - Termin 28. Februar 2024
Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!
Das Regionalgesetz Nr. 13 vom 31.07.1993 und die diesbezügliche Gemeindeverordnung, genehmigt mit Ratsbeschluss Nr. 76 vom 12.12.2007 und Nr. 15 vom 18.04.2013, regeln die Gewährung von Beiträgen und Beihilfen an Körperschaften und Private.
Wer finanzielle Beihilfen beantragt, muss an die Gemeinde ein schriftliches begründetes Ansuchen mit Angabe des beantragten Beitrages richten.
Dem Ansuchen müssen folgende Dokumente beigelegt werden:
Einreichtermin: Dienstag, 28. Februar 2024
zu den Ansuchen
13.02.2024