Kindergarten

Die Monatsgebühr für den Besuch der Landeskindergärten dieser Gemeinde wurde mit Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 147/2018 wie folgt festgelegt:

  • 1. Kind: 60,00
  • 2. Kind: 35,00
  • 3. Kind: befreit
  • Für den Monat Juni ist nur die Hälfte zu bezahlen.


Sollten Kinder angemeldet werden, welche den Kindergarten tatsächlich nicht besuchen, so ist bis zur definitiven Abmeldung die Monatsgebühr geschuldet.


Der Gemeindeausschuss wird ermächtigt, in besonderen Fällen und mit begründeter Maßnahme auf Grund sozialer Faktoren den Kindergartenbeitrag zu reduzieren bzw. auf die Einhebung zu verzichten.

 

Zuständig

DEU