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Das Ausmaß der Kostenbeteiligung an der Schulausspeisung zu Lasten der Benutzer wurde mit Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 187/2022 wie folgt festgesetzt:
Der Gemeindeausschuss kann in besonderen Fällen und mit begründeter Maßnahme auf Grund sozialer Faktoren den Beitrag reduzieren bzw. auf die Einhebung verzichten.